Newsletter der CDU Thüringen
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Donnerstag, 26. Juni 2008 17:28
CDU-Fraktion beschließt einstimmig Gesetzentwurf über die Thüringer Landgemeinde
Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat einstimmig den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Strukturen in Thüringen beschlossen. Damit wird die Thüringer Landgemeinde auf den parlamentarischen Weg gebracht. Eine durch Fraktionsvorsitzenden Mike Mohring geleitete Arbeitsgruppe hat das von CDU und SPD gemeinsam erarbeitete „Leitbild für starke und bürgernahe Gemeinden in Thüringen“ in den vergangenen Wochen in Gesetzesform gegossen.
„Wir haben damit eine Form für leistungsfähige Gemeinden gefunden, die neben einer effizienten Verwaltung vor allem auch Identifikations- und Heimaträume verbürgen“, sagte Mohring nach der Fraktionssitzung. Die Landgemeinde verbindet nach seiner Überzeugung ausreichend Verwaltungskraft für die Landgemeinden und gute Gestaltungsmöglichkeiten für ihre Ortschaften. Dafür sorgt ein in der Thüringer Kommunalordnung zu verankerndes erweitertes Ortschaftsrecht. Organe der Landgemeinde werden die Bürgermeister und Gemeinderäte sein. Die Landgemeinden wie die klassischen Einheitsgemeinden sollen zukünftig und langfristig mindestens 3000 Einwohner haben.
Verwaltungsgemeinschaften müssen sich zu Landgemeinden umwandeln, wenn die Mehrheit ihrer Mitgliedsgemeinden dies will und diese Gemeinden die Mehrheit der Einwohner der Verwaltungsgemeinschaft repräsentieren. Für freiwillige Gemeindefusionen sind im Landeshaushalt für die Jahre 2008 und 2009 jeweils 6 Mio. € für Zuschüsse eingeplant. Mohring: „Die Umwandlung einer Verwaltungsgemeinschaft in eine Landgemeinde ist auch finanziell attraktiv. Entscheidend ist aber, dass die Ortschaften einer Landgemeinde eine langfristige Perspektive und Thüringen eine zukunftsfähige Gemeindestruktur erhält.“
Der Fraktionsvorsitzende rechnet mittelfristig mit rund 250 Gemeinden in Thüringen. Ziel sei, dass sich möglichst viele Gemeinden mit weniger als 3000 Einwohnern zu einer Landgemeinde oder Einheitsgemeinde zusammenschließen oder sich in eine benachbarte Gemeinde eingliedern. Zusammen mit den Verwaltungsgemeinschaften und erfüllenden Gemeinden hätten die Kommunen nun die Wahlfreiheit zwischen vier Rechtsformen. Die Erfahrungen mit der neuen Gemeindeform sollen in der nächsten Legislaturperiode ausgewertet werden.
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