Newsletter der CDU Thüringen

 
Freitag, 25. Januar 2008 15:28

Neue Form der Gemeinde mit starkem Ortschaftsrecht

Christian Carius MdL

Christian Carius

Neue Form der Gemeinde mit starkem Ortschaftsrecht

Das Leitbild für die zukünftigen Landgemeinden in Thüringen erhält genauere Konturen. Der Arbeitskreis der CDU-Fraktion zur Enquetekommission über die zukünftigen Verwaltungs- und Gebietsstrukturen hat dazu jetzt ein Papier erarbeitet.

Das hat der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Fraktion, Christian Carius, heute in Erfurt mitgeteilt. Danach sollen die Ortschaften in den geplanten Landgemeinden deutlich mehr Rechte erhalten, als zurzeit in der Thüringer Kommunalordnung niedergelegt sind. Die Landgemeinden sollen nach den Vorstellungen des Arbeitskreises „auf Dauer mindestens 3 000 Einwohner haben“. Die rechtlichen Voraussetzungen sollen noch in diesem Jahr geschaffen werden.

Nach den Vorstellungen des Fraktionsarbeitskreises sollen die Landgemeinden aus den derzeitigen Verwaltungsgemeinschaften und erfüllenden Gemeinden hervorgehen, die damit der Vergangenheit angehören werden. Die Landgemeinden sind im rechtlichen Sinn Gemeinden, in der die Ortschaften jedoch weitgehende Gestaltungsrechte in allen Fragen der örtlichen Identität haben werden. „Uns kommt es darauf an, Verwaltungseffizienz und die gestaltbare örtliche Gemeinschaft in ein vernünftiges Gleichgewicht zu bringen“, sagte Carius. Vieles, was größere Städte heute ihren Ortschaften durch die Hauptsatzung freiwillig gewähren, wird nach seinen Angaben für die Landgemeinde rechtlich bindend sein.  Die Eigenständigkeit der Dörfer werde so in zukunftsfähigen Strukturen gewahrt. Bestehende Einheitsgemeinden sollen das Recht erhalten, für sich die Rechtsform der Thüringer Landgemeinde zu wählen.

Laut Carius sollen die künftigen Strukturen „mindestens für die nächsten 20 Jahre tragfähig sein. Demographische und raumordnerische Gesichtspunkte sind dabei zu berücksichtigen. Diesen Aspekt wird der Landtag auch in der bis längstens 2012 vorgesehenen Freiwilligkeitsphase sorgfältig zu prüfen haben. Ausgangspunkt sind dabei die Verwaltungsgemeinschaften und erfüllenden Gemeinden". Leitbildgerechte Gemeindezusammenschlüsse sollen in der Freiwilligkeitsphase nach den Vorstellungen des Arbeitskreises auch zukünftig gefördert werden.

Carius zeigte sich mit dem erreichten Arbeitsstand zufrieden. „Wir haben ein Modell erarbeitet, das den siedlungsgeographischen Ausgangsbedingungen und den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger gerecht wird. Unser Ziel ist, dieses Modell noch in diesem Jahr in Gesetzesform zu gießen“, so der Politiker abschließend.