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Mittwoch, 10. Februar 2010 14:52

CDA Thüringen begrüßt das Urteil zu den Hartz-IV-Regelsätzen

Die CDA Thüringen begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen. „Jetzt ist der Weg frei für verlässliche Regelsätze für Leistungsempfänger und ihre Familien“, so der CDA-Landesvorsitzende Gustav Bergemann. Es sei zu hoffen, dass auch die Grundsicherungsempfänger in Thüringen rasch von einer Neuregelung profitierten.

Schon seit langem werden insbesondere die Regelsätze für Kinder kontrovers diskutiert. Die bisherige prozentuale Ableitung dessen, was Kinder bekommen, aus den Sätzen für Erwachsene habe die CDA seit Jahren kritisiert. Denn: „Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sondern Menschen mit einem ganz eigenen Bedarf – von Windeln bis Musikschule“, sagte Bergemann. Dieser Bedarf müsse objektiv und nachvollziehbar ermittelt werden. Es sei gut, dass auch das Bundesverfassungsgericht das so sehe.
Die CDU-Sozialausschüsse fordern nun eine zügige Neuregelung der Hartz-IV-Sätze. Insbesondere für Kinder müsse jetzt endlich eine Regelung gefunden werden, die ihnen auch die Teilhabe an Bildungsangeboten ermöglicht. „Es kann nicht sein, dass Kinder von Hartz-IV-Empfängern beispielsweise nicht an der Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen teilnehmen können, weil den Eltern das Geld fehlt“, betont Gustav Bergemann.

Nach Auffassung der CDA Thüringen kommt man bei der Grundrevision von „Hartz IV“ Stück für Stück voran: Seit zwei Jahren gebe es für ältere Arbeitslose auf Druck der CDA wieder länger Arbeitslosengeld; die Erhöhung des Schonvermögens sei beschlossen. Nun bewege sich etwas bei der Reform der Jobcenter, und die Regelsätze müssen neu berechnet werden.